Einstellbedingungen | AGB´s
Einstellbedingungen cityprohouse GmbH AGB´s
Wir möchten unseren Besuchern jederzeit einen angenehmen Aufenthalt im
cph-Parkhaus bieten. Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Diese Antworten haben wir für Sie in verschiedene Themenbereiche gegliedert.
Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen.
1. Geltungsbereich
Diese Einstellbedingungen gelten für die Nutzung des Parkhauses der cityprohouse GmbH (im Folgenden „Parkhaus“) durch die Kunden.
Mit der Einfahrt in das Parkhaus akzeptiert der Kunde diese Einstellbedingungen.
2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist die vorübergehende Nutzung eines Stellplatzes im Parkhaus durch das Fahrzeug des Kunden. Weder Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Fahrzeugs, noch die Gewährung von Versicherungsschutz ist Bestandteil des Vertrags. Die Kennzeichenerfassung mittels Kameratechnik dient der Ermittlung und Abrechnung der Parktarife. Diese Erfassung dient ausschließlich der Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche, der Aufrechterhaltung und Erbringung der Parkleistungen sowie der Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
3. Datenschutz
Die erfassten Kennzeichendaten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und ausschließlich für die Zwecke der Parkkontrolle verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche erforderlich ist.
4. Parkdauer, Höchstparkdauer und Bezahlung
Die Nutzungsdauer des Stellplatzes beginnt mit der Einfahrt des Fahrzeugs in das
Parkhaus und endet mit der Ausfahrt des Fahrzeugs. Die maximale zulässige
Parkdauer wird auf den Hinweisschildern im Parkhaus angegeben. Die
Parkgebühren sind gemäß den ausgewiesenen Tarifen zu entrichten. Die Bezahlung
kann entweder vor Ort oder innerhalb von 24 Stunden nach Ausfahrt erfolgen.
5. Parkregeln und Benutzungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, die gültigen Parkregeln einzuhalten. Dazu gehört
insbesondere das Parken innerhalb der markierten Stellplätze sowie andere
Beschränkungen, die auf Hinweisschildern angegeben sind.
Es ist untersagt, die Parkierungsanlage für andere Zwecke als das Abstellen des
Fahrzeugs zu nutzen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
– Nutzung der Parkierungsanlage für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke ohne
ausdrückliche Genehmigung
– Durchführung von Reparatur- oder Wartungsarbeiten am Fahrzeug in der
Parkierungsanlage
– Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der markierten Stellplätze oder in Bereichen,
die für andere Zwecke reserviert sind.
6. Parkkontrollen
Die Parkierungsanlage wird regelmäßig auf Einhaltung der Parkregeln kontrolliert.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen behält sich das Parkhaus das Recht vor,
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise das Ausstellen von
Vertragsstrafen oder das Abschleppen des Fahrzeugs auf Kosten des Kunden.
7. Vertragsstrafen
Bei Verstößen gegen diese Einstellbedingungen behält sich der Betreiber das Recht
vor, Vertragsstrafen zu erheben. Die Vertragsstrafen dienen der Durchsetzung der
Einhaltung der Einstellbedingungen und können je nach Schwere des Verstoßes
variieren.
Bei Verstoß gegen Ziffer 3 (Parkverstoß) beträgt die Vertragsstrafe EUR 30,00.
Bei Verstoß gegen Benutzungsbestimmungen gemäß Ziffer 4 (Benutzungsverstoß)
beträgt die Vertragsstrafe EUR 40,00
8. Verzug und Zahlungsverpflichtung
Der Verzug tritt ein, wenn der Parker das Parkhaus verlässt, ohne die fälligen Parkgebühren zu entrichten, oder wenn die Zahlungsfrist von 24 Stunden verstreicht, ohne dass die Zahlung erfolgt ist. In diesem Fall ist der Parker verpflichtet, die Vertragsstrafe sowie etwaige Nebengebühren zu tragen.
9. Datenverarbeitung und Inkasso
Erfolgt weder eine Bezahlung vor Ort noch innerhalb von 24 Stunden nach Ausfahrt,ist zur Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche die Ermittlung von personenbezogenen Daten (z.B. Kfz-Halterdaten) erforderlich. Im Zuge dessen werden die angefallenen Parkgebühren sowie eine zusätzliche Vertragsstrafe je
Verstoß erhoben. Das Parkhaus stellt diese Gebühren dem jeweiligen Halter des Fahrzeugs in Rechnung und hat die DELPARK GmbH mit dem Inkasso der Vertragsstrafen, Parkgebühren, Nebenkosten und Auslagen beauftragt. Die DELPARK GmbH ist bevollmächtigt, sämtliche Handlungen zur Durchführung des Inkassoverfahrens und den damit verbundenen Halteranfragen vorzunehmen.
10. Haftungsausschluss
Das Parkhaus haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Diebstahl,
Beschädigung oder andere Vorfälle im Zusammenhang mit der Nutzung des
Parkhauses entstehen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
11. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Einstellbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einstellbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.
Stand: 21.09.2023
cityprohouse GmbH
Am Buchenbaum 22
47051 Duisburg